Regionalregierung gewährt arbeitsfreien Karsamstag
Durch die Resolution Nr. 170/2026 hat die Regionalregierung für den Karsamstag einen arbeitsfreien Tag für öffentliche Dienste, öffentliche Institute und öffentliche Unternehmen unter der Aufsicht der Regionalregierung festgelegt.
Die Entscheidung berücksichtigt die Bedeutung der Karwoche in der katholischen Tradition Madeiras. Dienste, die ununterbrochen arbeiten, oder solche, die aus Gründen des öffentlichen Interesses an diesem Tag arbeiten müssen, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter den freien Tag zu einem späteren Zeitpunkt nach Absprache mit ihren jeweiligen Vorgesetzten in Anspruch nehmen können.
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